Kein erforderlicher Grund liegt bei diesen Gründen vor:
- Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
- Wegen schlechter Ausstattung der Wohnung.
- Bei nicht Gefallen der Wohnumgebung.
Nur wenn es erforderlichen Umzug handelt, bekommen Hartz-IV-Empfänger die Kosten vom Staat erstattet. Hier wird zwischen einem erforderlichem und nicht erforderlichem Umzug unterschieden. Die Kosten für die Unterkunft sowie die Heizung Ihrer neuen Wohnung werden grundsätzlich übernommen, solange sie die angesprochenen Richtlinien nicht übersteigen und es sich um einen erforderlichen Umzug handelt.
Das Jobcenter finanziert im Normalfall ausschließlich Umzüge, die selbst organisiert und auch durchgeführt werden. Hierbei übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten für die Umzugskartons, die Anmietung eines Fahrzeuges, der Helfer und unter bestimmten Voraussetzungen Renovierungskosten (nur Materialien) der alten oder neuen Wohnung übernommen.
Sollte ein Umzug in Eigenregie aufgrund von speziellen Situationen (einer Behinderung, alleinerziehend, etc.) nicht möglich sein, werden in einzelnen Fällen auch die Kosten, für einen Umzug mit einem Umzugsunternehmen, vom Jobcenter übernommen. In diesem Fall müssen dem Jobcenter mehrere Kostenvoranschläge vorgelegt werden.
Umzugsgenie Berlin ist Ihr Ansprechpartner rund um Umzüge, die vom Jobcenter Berlin übernommen werden. Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Umzugshelfern ausführlich und kostenlos beraten. Gerne erstellen wir Ihnen anschließend ein unverbindliches Angebot, individuell an Ihre Erfordernisse angepasst.
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Ja, wer Bürgergeld bezieht, kann beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten stellen. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: Der Umzug muss notwendig sein und die neue Wohnung muss als kostenmäßig angemessen eingestuft werden. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 22 SGB II.
Das Jobcenter erkennt mehrere Gründe an. Dazu zählen eine zu große oder zu teure bisherige Wohnung, gesundheitliche Gründe wie Schimmelbefall, den der Vermieter nicht behebt, Familienzuwachs bei zu kleiner Wohnung oder eine neue Arbeitsstelle mit zu langen Pendelwegen. Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall. Wer unsicher ist, klärt das vorab direkt mit dem Sachbearbeiter.
Ja, unbedingt. Wer umzieht und dann erst fragt, bekommt in der Regel keine Erstattung. Den Antrag auf Übernahme der Umzugskosten stellen Sie beim zuständigen Berliner Jobcenter, mindestens vier Wochen vor dem geplanten Umzug. Die schriftliche Genehmigung muss vorliegen, bevor der Umzug beauftragt wird.
Das Jobcenter verlangt drei verschiedene Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen. Es entscheidet sich in der Regel für das günstigste. Wir erstellen Ihnen ein vollständiges, professionelles Angebot, das alle Anforderungen des Jobcenters erfüllt. Kostenlos und ohne Verpflichtung.
Den Antrag stellen Sie bei dem Jobcenter, das für Ihren aktuellen Wohnort zuständig ist. Das gilt auch dann, wenn Sie in eine andere Stadt umziehen. Das Jobcenter am neuen Wohnort übernimmt erst nach dem Umzug die laufende Mietzahlung.
Ja. Nach der Genehmigung durch das Jobcenter führen wir den Umzug durch und rechnen die Kosten direkt mit der Behörde ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Sobald der Umzug abgeschlossen ist, reichen wir die Rechnung beim Jobcenter ein. Für Sie entsteht kein finanzieller Aufwand.
Das Jobcenter übernimmt die Miete nur bis zur Höhe des am Berliner Wohnungsmarkt als angemessen eingestuften Quadratmeterpreises. Neben- und Heizkosten werden gesondert abgerechnet. Wer eine Wohnung sucht, prüft die aktuellen Richtwerte beim zuständigen Jobcenter, bevor er unterschreibt.
Neben den eigentlichen Transportkosten können auch Verpflegungskosten für Umzugshelfer, Wohnungsbeschaffungskosten bei einem Umzug in eine andere Stadt sowie Renovierungskosten der alten Wohnung übernommen werden, sofern diese im Mietvertrag vorgesehen sind. Was genau erstattet wird, hängt vom Einzelfall ab.
Wir haben bereits viele Umzüge in Berlin über das Jobcenter abgewickelt und kennen den Ablauf genau. Wir wissen, wie das Angebot aufgebaut sein muss, welche Unterlagen die Sachbearbeiter erwarten und wie die Direktabrechnung reibungslos funktioniert. Wer diesen Weg zum ersten Mal geht, ist bei uns gut aufgehoben.
Nach einem kurzen Gespräch und einer Besichtigung erstellen wir das Angebot zügig. Wer einen Abgabetermin hat, sagt uns das vorab. Wer direkt sprechen möchte, erreicht uns unter 030 / 92 12 48 58. Wer lieber schreibt, nutzt das Kontaktformular auf unserer Website. Es tut mir leid, da war ich auf dem falschen Dampfer. Die Seite behandelt den Umzug von Privatpersonen ins Pflegeheim, nicht den Umzug einer Pflegeeinrichtung. Hier nochmal korrekt: