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Umzüge Grundsicherung

Als Grundsicherung werden folgende Sozialleistungen bezeichnet: Die Formen der Sozialhilfe sind die Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt. Das Sozialamt ist in diesen Fällen der richtige Ansprechpartner.

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Umzug bei Grundsicherung

Wenn Sie umziehen wollen, sollten Sie also auch das zuständige Sozialamt vorher darüber informieren, denn das Sozialamt muss Ihre aktuelle Adresse kennen, damit Sie auch weiter erreichbar bleiben und Leistungen in Anspruch nehmen können. Außerdem können Sie bei einem notwendigen Umzug eine Umzugsbeihilfe erhalten und so einen Teil Umzugskosten abdecken. Teilen Sie also nach Ihrem Umzug dem Sozialamt Ihre neue Adresse mit.

Muss das Sozialamt dem Umzug zustimmen?

Muss das Sozialamt dem Umzug zustimmen?

Nein, generell muss das Sozialamt nicht zustimmen, denn Sie sind ein freier Mensch und können selber entscheiden, wo Sie hinziehen möchten. Trotzdem ist es sinnvoll sich vor dem Umzug die Zustimmung des Sozialamtes einzuholen, denn ansonsten kann es sein, dass Ihnen Leistungen gekürzt oder nicht bewilligt werden, zum Beispiel wenn das Sozialamt die Kosten für die neue Wohnung als zu hoch einst

Neues Sozialamt nach Umzug: Das müssen Sie beachten

Wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, wird in der Regel ein neues Sozialamt zuständig. Informieren Sie sich an Ihrem neuen Wohnort, welches Amt für die Auszahlung der Sozialhilfe zuständig ist.

Finanzielle Unterstützung bei Umzug Grundsicherung

Wer Grundsicherung bezieht und umziehen möchte bzw. muss, kann beim Sozialamt die sogenannte Umzugsbeihilfe beantragen. Dabei ist es wichtig, dass Sie im Voraus mit dem Sozialamt alles klären, denn dies unterstützt Sie nur in gewissen Fällen finanziell:

  • Wenn das Sozialamt selbst den Umzug fordert – z. B. weil die Kosten für die bisherige Wohnung zu hoch sind.
  • Wenn der Umzug Ihr persönlicher Wunsch ist, müssen Sie in einem Antrag auf Übernahme der Umzugskosten gut begründen, wieso Sie umziehen möchten.

Ob Sie das Sozialamt letztendlich wirklich bei Ihrem Umzug finanziell unterstützt, liegt allein in der Hand des Sozialamts. Außerdem müssen Sie die zu erwartenden Kosten zunächst einmal dem Sozialamt, am besten in Form von Kostenvoranschlägen, vorlegen.

Das Team von Umzugsgenie Berlin hat bereits zahlreiche Umzüge mit Grundsicherung erfolgreich durchgeführt und steht Ihnen gerne und jederzeit für eine kostenlose und unverbindliche Beratung zur Verfügung. Gerne erstellen wir Ihnen anschließend auch ein individuelles Angebot, welches Sie dem Sozialamt vorlegen können.

Neues Sozialamt nach Umzug: Das müssen Sie beachten

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Ihre Fragen, einfach genial beantwortet

Als Grundsicherung werden mehrere Sozialleistungen zusammengefasst: die Grundsicherung im Alter, die Grundsicherung bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt. Zuständige Stelle ist in diesen Fällen das Sozialamt, nicht das Jobcenter.

Ja, und das möglichst frühzeitig. Das Sozialamt muss Ihre aktuelle Adresse kennen, damit Sie weiterhin erreichbar sind und Leistungen beziehen können. Wer erst nach dem Umzug informiert, riskiert Unterbrechungen bei der Auszahlung. Die neue Adresse teilen Sie dem Sozialamt spätestens nach dem Einzug mit.

Gesetzlich ist keine Zustimmung vorgeschrieben. Sie entscheiden selbst, wohin Sie ziehen. Trotzdem empfiehlt es sich, das Sozialamt vorher einzubinden. Wer ohne Absprache umzieht und die neue Wohnung als zu teuer eingestuft wird, riskiert Leistungskürzungen oder eine Ablehnung der Umzugsbeihilfe.

Die Umzugsbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Sozialamts für notwendige Umzüge. Wer Grundsicherung bezieht und einen Umzug plant, stellt den Antrag beim Sozialamt vor dem Umzug. Wichtig: Das Sozialamt verlangt Kostenvoranschläge. Wir erstellen Ihnen ein professionelles Angebot, das Sie direkt vorlegen können.

Das Sozialamt unterstützt in der Regel, wenn der Umzug notwendig ist, zum Beispiel wegen Kündigung, gesundheitlicher Gründe oder weil die bisherige Wohnung nicht mehr tragbar ist. Freiwillige Umzüge ohne nachvollziehbaren Grund werden seltener bewilligt. Die endgültige Entscheidung liegt beim Sozialamt.

Wer in eine andere Stadt zieht, bekommt in der Regel ein neues Sozialamt zugeteilt. Informieren Sie sich am neuen Wohnort, welches Amt für die Auszahlung der Sozialhilfe zuständig ist. Das alte Sozialamt sollte ebenfalls über den Wegzug informiert werden, damit keine Überschneidungen oder Doppelbezüge entstehen.

Ja, wir sind erfahren in der Direktabrechnung mit dem Sozialamt. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Wir stellen das Angebot im richtigen Format aus und rechnen die Kosten direkt mit der Behörde ab. Wer Fragen zum Ablauf hat, ruft uns einfach an. Wir erklären, was zu tun ist.

Ja. Wir haben bereits viele Umzüge mit Grundsicherung in Berlin erfolgreich durchgeführt. Wir kennen die Anforderungen des Sozialamts, wissen wie das Angebot aufgebaut sein muss und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Von der ersten Beratung bis zum letzten Karton.

Nach einem Beratungsgespräch und einer Besichtigung erstellen wir das Angebot zügig. Wer einen Abgabetermin beim Sozialamt hat, sagt uns das vorab. Wir priorisieren entsprechend und stellen das Angebot rechtzeitig bereit.

Per Telefon, Kontaktformular oder über die Online-Anfrage auf unserer Website. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, erstellen das Angebot für das Sozialamt und begleiten den Umzug von Anfang bis Ende. Wer direkt sprechen möchte, erreicht uns unter 030 / 92 12 48 58.

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