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Umzug Arbeitsamt

Die Finanzielle Unterstützung bei Umzügen über das Arbeitsamt oder Sozialamt ist möglich, wenn das Arbeitsamt oder Sozialamt den Umzug vorher genehmigt hat. Ist dies geschehen können wir, als Ihre Umzugsspedition die Zahlung mit dem Amt vereinbaren.

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Umzug durch Arbeitsamt

Die Umzugsvoraussetzungen sind dabei bei der Genehmigung der Kostenübernahme des Umzugs entscheidend. Umzusggenie Berlin verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit den Arbeits- und Sozialämtern und bietet Ihnen professionelle Leistungen zu günstigen Preisen. Die Finanzielle Abwicklung vereinbaren wir direkt mit dem Amt, sodass Sie sich keine Sorgen darüber machen müssen.

Kostenübernahme Umzug

Kostenübernahme Umzug

Auch Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfänger haben können einen Umzug, sofern aus erforderlichen Gründen, beim zuständigem Amt beantragen. Vielen ist die Umzugskostenübernahme durch das Arbeitsamt oder Sozialamt gar nicht bekannt. Bevor man den Umzug plant sollte man sich immer vorher eine Zustimmung der Kostenüberhame einholen, um sicher zu gehen, dass die anfallenden Umzugskosten auch übernommen werden.

Sollte das Arbeitsamt selbst den Umzug fordern, muss es in jedem Fall die Kosten für Ihren Umzug übernehmen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Arbeitssuchender eine Wohnung bezieht, die zu groß ist. Dann wird die Arbeitsagentur auf einen Umzug in eine kleinere, günstigere Wohnung bestehen.

Einen Anspruch auf eine Umzugsfinanzierung vom Arbeitsamt hat man auch dann, wenn eine neue Arbeitsstelle einen Umzug erfordert. Als erforderlich wird dies gesehen, wenn die tägliche Gesamtfahrtzeit über 2,5 Stunden überschreitet.

Wer hat Anspruch auf eine Umzugsbeihilfe?

Jeder Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung, solange der Umzug aufgrund einer neuen Arbeitsstelle ansteht, unabhängig von der finanziellen Lage des Antragstellers. Dennoch prüft das Arbeitsamt jeden individuellen Fall genauestens. Ein Umzug kann ebenfalls genehmigt werden, wenn in der Wohnung Mängel (Schimmel, etc.) vorhanden sind, die vom Besitzer nicht zeitnah behoben werden. Auch Familienzuwachs ist ein Grund für ein Umzug, sollte die Wohnung zu klein sein. Sobald das Arbeitsamt den Umzug durch unser Umzugsunternehmen bewilligt, erhalten Sie eine Direktabrechnung für die Ämter. So stellen wir sicher, dass Sie die Kosten keinesfalls tragen müssen.

Arbeitsamt Umzugangebot

Gerne erstellen wir Ihnen, nach einem persönlichen Beratungsgespräch, ein individuelles und kostenloses Angebot, welches Sie guten Gewissens beim Arbeitsamt vorzeigen können. Treten Sie gleich mit uns in Verbindung.

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Wir bei Umzugsgenie haben jeden Umzug im Griff. Wir kümmern uns mit höchster Sorgfalt um Ihren Hausstand: sicheres Verpacken, professioneller Transport und reibungslose Auslieferung. Obendrein bieten wir Möbelmontage, Entrümpelung oder Renovierungsarbeiten– alles mit Präzision und Fachkenntnis. Jetzt unverbindliches Angebot anfordern!
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Ja, eine finanzielle Unterstützung über das Arbeitsamt ist möglich, wenn der Umzug aus einem anerkannten Grund notwendig ist und die Kostenübernahme vorab genehmigt wurde. Wer erst umzieht und dann fragt, bekommt in der Regel keine Erstattung. Die Genehmigung muss vor dem Umzug vorliegen.

Es gibt mehrere anerkannte Gründe. Wer eine neue Arbeitsstelle antritt, für die der tägliche Weg ohne Umzug mehr als 2,5 Stunden Gesamtfahrtzeit beträgt, hat Anspruch auf Unterstützung. Das gilt unabhängig von der finanziellen Lage. Weitere anerkannte Gründe sind eine zu große Wohnung im Leistungsbezug, Wohnungsmängel wie Schimmel, die der Vermieter nicht behebt, oder Familienzuwachs bei zu kleiner Wohnung.

Dann muss das Arbeitsamt die Kosten in jedem Fall übernehmen. Das ist beispielsweise so, wenn jemand im Leistungsbezug in einer Wohnung lebt, die als zu groß oder zu teuer eingestuft wird. Die Arbeitsagentur besteht dann auf einen Umzug in eine kleinere, günstigere Wohnung und trägt die anfallenden Kosten.

Zuerst klären Sie beim zuständigen Arbeitsamt, ob Ihr Umzug grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Nach einer positiven Rückmeldung holen Sie Angebote bei Umzugsunternehmen ein. Wir erstellen Ihnen ein vollständiges, professionelles Angebot, das Sie direkt beim Arbeitsamt vorlegen können. Das kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Ja. Sobald das Arbeitsamt den Umzug genehmigt hat, wickeln wir die Bezahlung direkt mit dem Amt ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und nicht auf eine Erstattung warten. Die Kosten landen direkt beim Arbeitsamt, nicht bei Ihnen.

Wir haben langjährige Erfahrung im Umgang mit Arbeits- und Sozialämtern in Berlin. Wir kennen die Anforderungen an Angebote und Abrechnungen und wissen, worauf die Sachbearbeiter achten. Wer zum ersten Mal diesen Weg geht, ist bei uns gut aufgehoben, wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfänger können einen Umzug beim Arbeitsamt beantragen, wenn er aus erforderlichen Gründen notwendig ist. Das Arbeitsamt prüft jeden Fall individuell. Wer unsicher ist, ob sein Fall genehmigungsfähig ist, klärt das direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter, bevor er Angebote einholt.

Nach der Genehmigung beauftragen Sie uns mit dem Umzug. Wir koordinieren alles: Termin, Fahrzeug, Mannschaft, Halteverbotszone und auf Wunsch auch Einpackservice und Möbelmontage. Die Abrechnung läuft danach direkt zwischen uns und dem Arbeitsamt. Für Sie bleibt kein finanzieller Aufwand.

Ja. Wer einen Abgabetermin beim Arbeitsamt hat, sagt uns das offen. Nach einem kurzen Beratungsgespräch und einer Besichtigung stellen wir das Angebot zügig bereit, damit Sie es rechtzeitig vorlegen können.

Am schnellsten geht es per Telefon unter 030 / 92 12 48 58. Wer lieber schreibt, nutzt das Kontaktformular oder die Online-Anfrage auf unserer Website. Bei Fragen zur Umzugskostenübernahme beraten wir kostenlos und ohne Zeitdruck.

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