Umzug durch Arbeitsamt
Die Finanzielle Unterstützung bei Umzügen über das Arbeitsamt oder Sozialamt ist möglich, wenn das Arbeitsamt oder Sozialamt den Umzug vorher genehmigt hat. Ist dies geschehen können wir, als Ihre Umzugsspedition die Zahlung mit dem Amt vereinbaren.
Die Umzugsvoraussetzungen sind dabei bei der Genehmigung der Kostenübernahme des Umzugs entscheidend. Umzusggenie Berlin verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit den Arbeits- und Sozialämtern und bietet Ihnen professionelle Leistungen zu günstigen Preisen. Die Finanzielle Abwicklung vereinbaren wir direkt mit dem Amt, sodass Sie sich keine Sorgen darüber machen müssen.
Kostenübernahme Umzug
Auch Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfänger haben können einen Umzug, sofern aus erforderlichen Gründen, beim zuständigem Amt beantragen. Vielen ist die Umzugskostenübernahme durch das Arbeitsamt oder Sozialamt gar nicht bekannt. Bevor man den Umzug plant sollte man sich immer vorher eine Zustimmung der Kostenüberhame einholen, um sicher zu gehen, dass die anfallenden Umzugskosten auch übernommen werden.
Sollte das Arbeitsamt selbst den Umzug fordern, muss es in jedem Fall die Kosten für Ihren Umzug übernehmen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Arbeitssuchender eine Wohnung bezieht, die zu groß ist. Dann wird die Arbeitsagentur auf einen Umzug in eine kleinere, günstigere Wohnung bestehen.
Einen Anspruch auf eine Umzugsfinanzierung vom Arbeitsamt hat man auch dann, wenn eine neue Arbeitsstelle einen Umzug erfordert. Als erforderlich wird dies gesehen, wenn die tägliche Gesamtfahrtzeit über 2,5 Stunden überschreitet.