Grundhaftung für Umzugsgut
Wir, als Umzugsfirma Berlin, sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Versicherung für von uns verschuldete Schäden abzuschließen. Mit einem Umzugsvertrag übernimmt dann das Umzugsunternehmen also die gesetzliche Haftung die Versicherung für Ihren Hausrat. Diese ist jedoch beschränkt. Wenn nur die Grundhaftung der Umzugsfirma besteht, Sie also keine zusätzliche Versicherung für den Umzug abgeschlossen haben, sind die Schäden auf 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum begrenzt. Diese Grundhaftung gilt auch, wenn Sie bei der Umzugsfirma nur einen Kleintransporter inklusive Fahrer mieten.