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Wohnsitz Ummelden

Wenn Sie in Deutschland umziehen, müssen Sie Ihren Wohnsitz ummelden. Sollten Sie nicht in Bayern wohnen, müssen Sie die Ummeldung Ihres Wohnsitzes persönlich in der jeweiligen Meldebehörde vornehmen. In Bayern können Sie das auch per Post regeln. Bei der Ummeldung wird Ihre neue Anschrift in Ihrem Personalausweis vermerkt. Wenn Sie es selbst nicht schaffen, sich umzumelden, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, können Sie auch jemand anderen zur Meldebehörde schicken. Hierfür benötigt die Person eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, Ihren kopierten Personalausweis sowie den eigenen Personalausweis. In manchen Bundesländern muss die Vollmacht zusätzlich beglaubigt werden.

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Umzug Ummelden Frist

Die An- und Ummeldung beim Einwohnermeldeamt muss persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter innerhalb einer Frist von maximal 14 Tagen geschehen. Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes sollten Sie ernst nehmen, denn ansonsten kann Ihnen eine Strafe von bis zu 1.000 Euro drohen.

Ummelden Berlin

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Für die Ummeldung müssen Sie in der Regel keinen Termin vereinbaren. Meistens ist die Wohnsitz-Ummeldung kostenlos. In einigen Städten wird dennoch eine Gebühr erhoben, diese beträgt jedoch nicht mehr als 10 Euro. Die Abmeldung des alten Wohnsitzes muss nicht vorgenommen werden. Dies wird automatisch erledigt.

Wohnsitz Ummelden vor Umzug – geht das?

Nein, vor Ihrem Umzug können Sie Ihren Wohnsitz leider nicht ummelden. Das hat mehrere Gründe und variiert von Ort zu Ort:

  • Jeder, der in Deutschland in eine Mietwohnung umzieht, muss eine Wohnungsgeberbestätigung bei der zuständigen Meldebehörde vorlegen. Dieses Formular bestätigt ein geschlossenes Mietverhältnis, kann aber erst nach dem Einzug in die neue Wohnung bei der Behörde vorgelegt werden.
  • Die Gemeinden und Städte wollen verfrühte Anmeldungen und eventuelle Scheinanmeldungen verhindern. Dadurch entsteht für die Ämter weniger unnötige Arbeit.
Wohnsitz Ummeldung – Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Meldung eines neuen Wohnsitzes benötigen Sie verschiedene Unterlagen, die Sie von Anfang an bereit haben sollten. Dazu zählen folgende Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis aller umzumeldenden Personen
  • Formulare zur Ummeldung bzw. Anmeldung bei Wohnungswechsel
  • Vermieterbescheinigung
  • Für die Ummeldung einer nicht anwesenden Person benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht und die Kopie des Personalausweises
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Die Frist ist klar geregelt: Wohnsitz ummelden müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug. Das klingt entspannt, aber der Alltag nach einem Umzug ist voll, Kartons, Handwerker, Behördengänge. Wer die Frist überschreitet, riskiert ein Bußgeld. Also lieber früh einen Termin buchen, idealerweise schon vor dem Umzug, wenn das Bürgeramt noch nicht überfüllt ist.

Zuständig ist das Bürgeramt in dem Berliner Bezirk, in den Sie eingezogen sind. Einen Termin kann man online buchen oder, wenn verfügbar, spontan erscheinen. Für das Wohnsitz ummelden in Berlin raten wir, frühzeitig zu reservieren, da die Ämter oft gut ausgelastet sind. Manchmal gibt es auch Expressoptionen für dringende Fälle.

Folgendes sollten Sie mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausgefüllter Meldeschein (oft online vorab verfügbar)
  • Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter

Die Wohnungsgeberbestätigung ist Pflicht, ohne sie kann die Ummeldung nicht abgeschlossen werden. Am besten gleich bei der Schlüsselübergabe vom Vermieter unterschreiben lassen.

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein Dokument, das der Vermieter ausstellt und damit bestätigt, dass Sie tatsächlich eingezogen sind. Ohne dieses Formular lässt sich der Wohnsitz ummelden nicht abschließen. Das klingt bürokratisch, ist es auch. Aber die meisten Vermieter stellen das Dokument problemlos aus, wenn man rechtzeitig fragt.

Ein Bußgeld ist möglich, bis zu 1.000 Euro in schweren Fällen. Außerdem können wichtige Briefe verloren gehen, Behördengänge komplizierter werden und Ausweisdokumente veralten. Wer umzieht und die Ummeldung vergisst, merkt das oft erst dann, wenn es unangenehm wird. Also direkt erledigen.

Das ist ein Grenzfall. Wer vorübergehend bei Freunden oder Familie wohnt, kann sich dort anmelden, benötigt aber auch dort eine Wohnungsgeberbestätigung der Gastgebenden. Bei einem Umzug ins Ausland oder einer längeren Übergangsphase gibt es spezielle Regelungen. Am besten direkt beim Bürgeramt nachfragen, was in der konkreten Situation möglich ist.

Nein, nicht zwingend. Wer eine Vollmacht mitbringt, kann den Wohnsitz ummelden auch für andere Familienmitglieder erledigen, zum Beispiel für Kinder oder den Partner. Wichtig ist, dass die Ausweisdokumente aller Personen vorliegen. Eine Vorlage für die Vollmacht findet man oft direkt auf der Website des Bürgeramts.

Nein, der Ausweis selbst wird nicht automatisch geändert. Die neue Adresse wird im System des Bürgeramts eingetragen, aber im Personalausweis steht weiterhin die alte Adresse, sofern kein neuer beantragt wird. Das ist in Ordnung, solange die Meldung im System korrekt ist. Wer einen neuen Ausweis möchte, kann das gleichzeitig beantragen.

Einiges. Nach dem Wohnsitz ummelden sollten Arbeitgeber, Krankenversicherung, Bank, Finanzamt, Versicherungen, Kfz-Zulassungsstelle, Abonnements und Online-Konten informiert werden. Das ist eine lange Liste. Wir raten, sich eine Checkliste anzulegen und Schritt für Schritt abzuhaken, damit nichts vergessen wird.

Das eigentliche Ummelden müssen Sie selbst erledigen, das nimmt uns die Behörde leider ab. Aber wir helfen Ihnen, den Umzug so zu organisieren, dass Sie danach den Kopf frei haben für Formalitäten. Mit klarer Umzugsplanung, pünktlichem Transport und auf Wunsch Reinigung und Renovierung sorgen wir dafür, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

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