Zollbestimmungen

Professionell. Einfach. Umziehen.

Zollbestimmungen EU

Zollbestimmungen innerhalb der EU

In der Europäischen Union herrscht Zollfreiheit. Aus diesem Grund brauchen Sie bei einem Umzug von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat der EU kein Umzugsgut anzumelden. Genau, wie Sie innerhalb der EU frei hin und her fliegen können, kann das Ihr Umzugsgut auch.

Diese Zollfreiheit gilt jedoch für das Zollgebiet der EU, damit ist nicht das Staatsgebiet der EU gemeint. Denn nicht alle Gebiete der EU gehören auch zum Zollgebiet der EU.

Sie benötigen einen zuverlässigen Partner für Ihren internationalen Umzug, der Sie ausführlich und kompetent berät? Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, ist eine gründliche Planung und Organisation das A und O. Unser Umzugsunternehmen aus Berlin kümmert sich gerne für Sie darum! So können Sie ganz ohne Stress Ihren neuen Lebensabschnitt beginnen.

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Zollbestimmungen EU für Umzugsgut

Sollten Sie mindestens ein Jahr außerhalb des EU – Zollgebiets gelebt haben oder nachweisen können, dass Sie mindestens 12 Monate lang im Ausland leben wollten, und nun wieder nach Deutschland ziehen möchten, ist Ihr Umzugsgut eventuell von der Verzollung befreit. Trotzdem müssen Sie die Dinge, welche Sie einführen möchten, beim deutschen Zoll schriftlich anmelden.

Der EU – Zoll zählt folgendes Gut als zollbefreites Übersiedlungsgut:

  • Hausrat, der dem Umziehenden gehört und seit mindestens sechs Monaten vor dem Umzug in seinem Besitz ist.
  • Kraftfahrzeuge zum persönlichen Gebrauch
  • Haushaltsvorräte für den persönlichen Bedarf
  • Haustiere
  • Gegenstände, die vom Einwanderer beruflich gebraucht werden

Selbstverständlich verbietet der Zoll Deutschland auch die Einfuhr mancher Dinge. Dazu zählen zum Beispiel Waffen und Munition oder verfassungswidrige Schriften. Auch beim Umzugsgut wird aussortiert: Für die Einfuhr von Alkohol, Tabak, Tabakwaren, Nutzfahrzeuge erhebt die EU Zollgebühren.

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Wir sind bestens informiert über den Zoll Deutschland sowie die Zollbestimmungen in vielen weiteren Ländern. Bei Fragen rund um das Thema Zoll können Sie uns jederzeit kontaktieren – wir stehen Ihnen gerne für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

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