Umzug Berlin – KFZ Ummelden
Wenn Sie nach Berlin oder in eine andere Stadt umziehen, sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Fahrzeug in am neuen Wohnort anzumelden. Ihr Auto muss auf Sie und an Ihrem aktuellen Wohnort gemeldet sein. Sie müssen Ihr Auto also ummelden, wenn Sie an einen anderen Ort umziehen, oder Sie ein Auto auf sich zulassen wollen, das auf einen anderen Fahrzeughalter gemeldet ist. Sie bekommen dann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I mit Ihrer neuen Adresse, sofern Sie Ihr altes Kennzeichen behalten. Ihr altes Kennzeichen können Sie behalten, sofern das Fahrzeug zugelassen ist. Auf Wunsch können Sie auch ein Kennzeichen der Stadt bekommen. In diesem Fall wird Ihnen eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. eine Zulassungsbescheinigung Teil II zugeteilt.
Wenn das Fahrzeug auf ein Unternehmen zugelassen ist, gilt dasselbe zum Beispiel nach einer Betriebsverlegung. Das gilt für alle Kraftfahrzeuge: Motorrad, Roller, Wohnmobil oder Anhänger müssen stets auf den richtigen Fahrzeughalter zugelassen sein.
KFZ Ummelden Berlin – aber wo?
Sie müssen das Auto bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle ummelden. Welche Stelle das ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Es ist gesetzlich geregelt, dass Sie Ihr Auto nur bei der Behörde ummelden können, an der sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.
Wird das Auto auf eine Firma oder einen Verein umgemeldet, ist der Ort des Firmensitzes oder Vereinssitzes entscheidend. Das Auto muss dort bei der Zulassungsstelle umgemeldet werden.