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§ 1 Beauftragen eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.
§ 2 Zusätzliche Leistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird. Alle Zusatzleistungen sind schriftlich festzuhalten.
§ 3 Sammeltransport
Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
§ 4 Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
§ 5 Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist der diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen. Vor dem Umzug muss dann entweder ein Kostenübernahmeschein des Sozialamtes oder eine schriftliche Auftragsbestätigung des Arbeitsamtes vorliegen.
§ 6 Trabsportsicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschine, Plattenspieler, Fernseh-, HiFi- und Radio-Geräten und EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.
Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
Bei Abholung des Transportgutes ist der Auftraggeber verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er selbst an der Be- und Entladestelle anwesend ist, um alle anfallenden Arbeitspapiere unterzeichnen zu können. Ist dies nicht der Fall und benennt der Auftraggeber zur Empfangsnahme oder Absendung des Umzugsgutes bzw. zur Überprüfung desselben auf Schäden Dritte, u./o. bevollmächtigt er Dritte mit Unterschriften in seinem Auftrag, so ist dies für den Auftragnehmer rechtsverbindlich und kann später seitens des Auftraggebers nicht mehr angefochten werden. Der Auftraggeber hat seine Bevollmächtigten dementsprechend über alle Auftragsdetails, Vertragsangelegenheiten und sonstigen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber zu informieren. Gibt der Auftraggeber an, bei der Auftragsdurchführung selbst mitzuhelfen oder private u. / o. anderweitige Hilfen zu stellen, und sind diese am Tage der Auftragsdurchführung nicht oder nur teilweise vorhanden, so entsteht seitens des Auftragnehmers eine Mehrleistung, welche mit 35,00 EUR netto pro angefangene Stunde und fehlenden Arbeiter zu vergüten ist. Der Auftragnehmer zieht in solchen Fällen weitere, eigene Leute hinzu oder nimmt wahlweise eine
zeitliche Verlängerung des Auftrages vor.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Unzugänglichkeit an der Be- und / oder Entladestelle einer kostenpflichtigen Parkverbotszone zuzustimmen. Gibt der Auftraggeber an, die Be- u./o. Entladestelle sei für einen Lkw bis auf 20 Meter ohne Probleme zu erreichen, und ist dies am Tage des Auftragsaufführung durch abgestellte Fremd-Pkws u./o. andere Hindernisse nicht der Fall, so werden seitens des Antragsnehmers Mehrkosten aufgrund Mehraufwand i.H. v. 35,00 EUR netto pro angefangene Stunde und Arbeiter für die Zeit des Be- u./o. Entladens zusätzlich in Rechnung gestellt.
Gleiches gilt für Aufzüge, welche vom Auftraggeber als vorhanden angegeben, am Tage der Auftragsausführung aber nicht vorhanden oder defekt sind. Als nicht vorhanden gelten zudem Fahrstühle, in welche weniger als 50 % des zu transportierenden Gutes hineinpassen. Verweigert der Auftraggeber notwendige Maßnahmen zur Durchführung des Auftrages, die ihm möglich und zumutbar sind, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Auftrag vorzeitig zu beenden. Den Auftraggeber befreit dies jedoch nicht von seiner Verpflichtung, die ursprünglich vereinbarte
Vergütung zuzüglich angefallener Mehrleistungen sowie entstandener Auslagen an den Auftragnehmer zu zahlen. Soweit der Auftragnehmer infolge der vorzeitigen Beendigung des Auftrages Aufwendungen erspart hat, sind diese dem Auftraggeber gut zu bringen. Das Gleiche gilt für das, was der Auftragnehmer durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
§ 8 Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
§ 9 Gefahrgut
Der Transport von Kraftfahrzeugen ist nur mit leerem Tank der zu transportierenden Fahrzeuge möglich.
§ 10 Aufrechnungen
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 11 Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
§ 12 Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Personen des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
§ 13 Frist und Form der Schadensanzeige
Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: Untersuchen Sie das Umzugsgut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste. Halten Sie diese auf dem Umzugsauftrag bzw. einem Schadensprotokoll spezifiziert fest oder zeigen Sie diese dem Auftragnehmer spätestens am Tage nach dem Umzug an.
Spätere Reklamationen von äußerlich sichtbaren Schäden können danach nicht mehr berücksichtigt werden. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden ( §451f HGB ). Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. Wird die Anzeige nach Verlassen der Entladestelle erstattet, muss sie – um den Anspruchsverlust zu verhindern – in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen.
Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung ( bei postalischer Zustellung ist der Poststempel ausschlaggebend ).
Der Auftragnehmer wurde auf den § 438 HGB hingewiesen, welcher ebenso Anwendung findet.
§ 14 Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes
Der Rechnungsbetrag ist nach Auftragserfüllung in Bar fällig.
Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern.
§ 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
§15 Stornierung
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Wird der Auftrag durch den Auftraggeber zurückgezogen oder gekündigt, so stehen dem Auftragnehmer die sich aus § 415 HGB entstehenden Rechte zu. Der Auftragnehmer kann insbesondere ein Drittel der vereinbarten Fracht ( Fautfracht) ohne den Nachweis ersparter Aufwendungen verlangen. Bei abgeschlossenen Umzugsverträgen gilt der Auftrag als vom Auftraggeber storniert, wenn der Umzug nach Ablauf von 2 Wochen nach dem vereinbarten bzw. vorgesehenen Termin nicht durchgeführt wird. Dem Auftragnehmer stehen neben der Fautfracht Schadensersatzansprüche zu, sofern dem Auftragnehmer durch die Stornierung / Kündigung ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. ( z.B. Leerfahrt ). Auslagen, welche der Auftragnehmer aufgrund Beauftragung an Dritte hatte, bleiben hiervon unberührt und sind gesondert zu erstatten.
Storniert der Auftraggeber den abgeschlossenen Umzugsvertrag, fallen hierfür Stornierungskosten wie folgt an: bis 14 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin 50 %,
10 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin 60 %, bis 7 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin 70 %, bis 5 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin 80 %, bis 3 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin 90% und danach 100 % der vereinbarten Netto- Umzugskostenvergütung ( ohne Mehrwertsteuer ).
§ 16 Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports ( ALB ). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.
§17 Zusätzliche Belade- und Entladestellen
Unsere Angebote umfassen jeweils eine Belade- und Entladestelle. Für jede weitere Belade- und Entladestelle werden zusätzlich innerhalb des Ortes 50€ und außerhalb – je nach Entfernung die Transportkosten berechnet.
§ 18 Umzugskartons
Umzugskartons werden nach Auftragserteilung zu den jeweilig gültigen Preisen geliehen. Die 1. Lieferung der Umzugsmaterialien ist Bestandteil unseres Angebotes. Ab der 2. Lieferung und bei Abholung der Umzugsmaterialien werden zusätzlich 15€ berechnet.
§19 Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht , in dessen Bezirk sich die von Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 20 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
Allgemeines / Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Entrümpelungen, Entsorgungen, Entkernungen, Abriss und Rückbau zwischen unserem Unternehmen ( im Folgenden: Auftragnehmer ) und dem Kunden / der Kundin ( im Folgenden: Kunde )
in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
Vertragsvereinbarung / Vertragsschluss
Vertragssprache ist deutsch. Das Angebot kommt durch individuelle Vereinbarung oder Vor-Ort-Besichtigung zustande. Alle Angebote sind freibleibend
und unverbindlich. Der Auftragnehmer ist vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebots an das Angebot gebunden. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch den Auftragnehmer und dem Kunden zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei allen angebotenen Dienstleistungen
sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom Kunden vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ( KrWG ) ist von der Dienstleistung ausgeschlossen.
Leistungsbeschreibung
Unser Unternehmen führt Haushaltsauflösungen, Räumungen von Problemwohnungen, Entkernungen, Abriss und Rückbau ( teilweise oder voll-ständig )
von Wohnungen und Häusern durch. Der Auftragnehmer wird bei allen beauftragten Leistungen die Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und termingerecht durchführen und das Objekt besenrein verlassen.
Eigentumsübergang
Bei der Beauftragung von Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Geschäftsauflösungen gehen alle, sich in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Mit der Vertragsunterschrift versichert der Kunde gegenüber dem Auftragnehmer, dass er Eigentümer der Gegenstände oder zumindest vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Kunde ist verpflichtet, vor Durchführung der beauftragten Tätigkeiten, die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen und insbesondere alle Wertgegenstände ( insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere ) zu entnehmen. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten.
Leistungserbringung
Der Auftragnehmer ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von unserem Unternehmen nicht verhindert werden können ( hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts ), hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
Sie berechtigen unser Unternehmen dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
Preise
Die Preise bemessen sich nach der Größe und Aufwand in Euro. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung.
Alle Preise gelten inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, inklusive der anfallenden gewerblichen Entsorgungskosten und ausschließlich zum im Vertrag vereinbarten Preis.
Abnahme
Die Abnahme der von unserem Unternehmen erbrachten Werkleistung ist durch Unterzeichnung des Auftrages vom Kunden oder eine befugte Person schriftlich zu bestätigen. Es gilt § 640 BGB.
Zahlung
Alle erbrachten Werkleistungen sind nach Beendigung der Auftragsarbeiten in voller Höhe in bar fällig. Andere Zahlungsarten benötigen der schriftlichen Form und Fixierung im Vertrag. Auch für Unternehmer gilt die Barzahlungspflicht für Erstaufträge uneingeschränkt. Unternehmer können jedoch auf das Geschäftskonto unseres Unternehmens überweisen, sofern die Überweisung ohne Verzögerung taggleich angewiesen wird. Ein Zahlungseinbehalt
im Sinne von Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig.
Kündigung
Die Kündigung des Auftrags durch den Kunden ist nach erfolgter Auftragserteilung nur in Ausnahmefällen und unter Angabe eines Grundes mit schriftlicher Zustimmung unseres Unternehmens möglich. Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Auftrages durch den Kunden – später als bis zum 5. Werktag
vor dem Auftragstermin, werden entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn i.H.v. 50% der vereinbarten Vergütung fällig. Dem Kunden bleibt
der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Kündigt der Kunde den Auftrag früher als vor dem 5. Werktag vor dem
Auftragstermin, so berechnet unser Unternehmen dem Kunden eine Pauschale i.H.v. 10% ( mindestens jedoch 50€ ) des vereinbarten Preises.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet eine saubere und ordentlich durchgeführte Entrümpelung und Entsorgung. Weist die Entrümpelung dennoch Mängel
oder Beanstandungen auf, so ist der Kunde verpflichtet, diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist richtet
sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
Haftungsbeschränkung
Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der in der Wohnung nach der Entrümpelung befindlichen An-/Einbauten, insbesondere für die Wände, ( PVC/Holz ) Böden, Schlösser, Jalousien, Rollläden, fehlende Schlüssel und
sonstige Beschädigungen aller Art. Nach Auftragserteilung können für entrümpelte/entsorgte Gegenstände keine Schadensersatz-Ansprüche gestellt werden.
Es werden alle Gegenstände entsorgt, d.h. die Wohnung wird besenrein!
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Berlin.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
( Stand: 01.12.2016 )
Für die Ausführung von Maler-/ Renovierungs- und / oder Lackierarbeiten gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen ( VOB, Teil B, DIN 1961 ) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung mit den nachstehenden Ergänzungen.
Leistungsumfang
1. Dem Leistungsumfang liegen, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur durch eine Vor-Ort-Besichtigung ermittelte Leistungsmengen zugrunde.
2. Die Vergütung wird nach den vertraglich vereinbarten Preisen und den tatsächlich ausgeführten Arbeitsleistungen berechnet.
( § 2 Nr. 2 VOB, Teil B )
3. Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach den für Maler-/ Renovierungs- und Lackierarbeiten einschlägigen Allgemeinen Technischen Vorschriften wie z. Bsp.: DIN 18 299 ( Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art ), DIN 18 363 ( Maler- und Lackierarbeiten ), DIN 18 365 ( Bodenbelagsarbeiten ), DIN 18 366 ( Tapezierarbeiten ) und DIN 18 350 ( Putz- uns Stuckarbeiten ).
Urheberrecht und Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Skizzen, Aufmaßberechnungen und Ähnliches, die von uns erstellt und dem Angebot bei-gefügt sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe an Mitbewerber oder die sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Bei Nichtzustandekommen eines Vertrags sind diese Unterlagen unaufgefordert an uns zurückzugeben.
Änderung des Angebotspreises
Tritt nach Abgabe des Angebotes eine wesentliche Veränderung der Preisermittlungsgrundlage, z. Bsp. durch Lohn- und Gehaltserhöhungen, durch Erhöhung tariflicher oder gesetzlicher Sozialaufwendungen, durch allgemeine Materialpreissteigerungen oder die Erhöhung gesetzlicher Abgaben und Steuern ( z.B. Mehrwertsteuer ) ein, so ändern sich die Angebotspreise für den Teil der Leistungen, der vereinbarungsgemäß erst zwei Monate nach Vertragsabschluss durchgeführt wird. Über solche, den bestehenden Vertrag, schwerwiegend betreffende Änderungen, wird der Auftraggeber umgehend schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Zahlungen
1. Gemäß §16 VOB, Teil B, sind uns bei „Großaufträgen – ab einem Wert von 2.000€“ Abschlagszahlungen in den vertraglich vereinbarten Zeitabständen in Höhe des Wertes der nachgewiesenen, vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages zu gewähren.
2. Die Zahlung ist unverzüglich nach Beendigung der im Vertrag vereinbarten Arbeiten ( bei der Abnahme durch den Auftraggeber ) in bar zu leisten. Skontoabzüge sind nicht zulässig. Andere Zahlungsarten ( Überweisung ) sind nach Vereinbarung möglich, bedürfen jedoch der schriftlichen Festhaltung im Vertrag.
Haftung
Werden von uns erbrachte Leistungen vor der Abnahme durch den Auftraggeber oder durch Dritte beschädigt oder zerstört,
so entfällt der Zahlungsanspruch für die vereinbarten Leistungen nicht.
Abnahme
1. Die Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber hat unverzüglich nach Mitteilung über die Fertigstellung zu erfolgen.
2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung die Leistung nicht abnimmt ( § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B ) oder wenn der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen hat ( §12 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B ).
Gewährleistung
1. Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr.
2. Die Verjährungsfrist für alle Mängelbeseitungsansprüche gemäß §13 Nr. 5 VOB, Teil B, beträgt bei Maler-/Renovierungs- und / oder Lackierarbeiten 14 Tage nach Abnahmetermin durch den Auftraggeber.
Kündigung
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine Rücktrittszahlung von 50% des veranschlagten Entgelts erhoben. Ab 5 Werktage vor Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich.
Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile der Ort unseres Betriebssitzes.
Zusätzliche Vereinbarungen
1. Vereinbarungen, die vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.
2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen.
Grundsätzliches
Die nachfolgenden Bedingungen, werden bei einer Bestellung, vollständig durch den Kunden anerkannt bzw. sind Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen Umzugsgenie und dem Kunden.
Beauftragung eines weiteren Dienstleisters
Umzugsgenie kann weitere Dienstleistungsunternehmen für die Auftragsabwicklung beauftragen.
Beauftragung einer Halteverbotszone
Die Beauftragung einer Halteverbotszone muss in jedem Falle durch das Online Formular erfolgen.
Eine telefonische Beauftragung ist nicht möglich.
Daten für die Beauftragung
Der Kunde muss folgende Daten bei einer Beauftragung angeben: Aufstellungsort für die Halteverbotszone ( Straße, Haus-Nr., PLZ und Ort ), Gültigkeitsdatum für die Halteverbotszone, Zeitspanne in der die Halteverbotszone gültig sein soll und die Breite der Halteverbotszone. Sollte die Uhrzeit oder die Breite fehlen, so gelten folgende Standartwerte als anerkannt: Uhrzeit von 07:00 – 19:00 Uhr, Breite 15m.
Bestätigung eines Auftrages
Umzugsgenie ist verpflichtet, jeden Auftrag schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail.
Erst nach Versendung der Bestätigung, gilt der Auftrag als angenommen.
Sonstiges zur Beauftragung durch den Kunden
Jede Halteverbotszone muss mindestens 10 Werktage vor Gültigkeit bei Umzugsgenie beantragt werden.
Andernfalls schließt Umzugsgenie die Erteilung einer Genehmigung, durch das zuständige Amt aus.
Rechnungsbetrag
Der Rechnungsbetrag versteht sich immer als Bruttoendbetrag inkl. MwSt. und inkl. Genehmigung mit Ausnahme des Punktes der im nächsten Abschnitt angegeben wird.
Nachberechnung
Umzugsgenie ist berechtigt, eine Nachberechnung durchzuführen, wenn sich nach Bestellung Änderungen ergeben, die den Preis erhöhen. Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung ( z.B. bei engen Straßen ) aufgestellt werden muss. Oder durch die Stadt eine Sondernutzungsgebühr erhoben wird.
Zahlung
Die Zahlung, der bei der Bestellung vereinbarten Summe, muss per Vorab-Überweisung, auf das in der Auftragsbestätigung genannte Konto überwiesen werden. Umzugsgenie haftet nicht für die Richtigkeit der Bankverbindung.
Reklamation
Eine Reklamation einer Halteverbotszone muss immer spätestens am Gültigkeitstag mit Beweisfoto erfolgen, andernfalls wird die Reklamation generell abgewiesen.
Aufstellung der Halteverbotszone
Die Aufstellung und Abholung der Halteverbotszone übernimmt in jedem Falle Umzugsgenie oder ein durch Umzugsgenie beauftragtes Unternehmen. Sollte einmal der gewünschte Aufstellungsort der Halteverbotszone nicht geeignet sein,
so kann Umzugsgenie einen Ausweichort nehmen. Dieser darf bis zu 50m vom eigentlichen Aufstellungsort entfernt sein,
ohne dass es eine Benachrichtigung an den Kunden bedarf. Bei weiterer Entfernung muss der Kunde benachrichtigt werden.
Ablehnung der Genehmigung
Umzugsgenie beantragt die Genehmigung für die Halteverbotszone beim zuständigen Amt. Die Erteilung dieser Genehmigung obliegt dem zuständigen Amt. Im Falle einer Ablehnung wird der Kunde benachrichtigt. In diesem Falle ist Umzugsgenie berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen und eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen bzw. bei einer eventuellen Rückerstattung zu berücksichtigen.
Haftungsausschluss bei Diebstahl einer Halteverbotszone
Umzugsgenie haftet nicht für Schäden und Folgeschäden die durch Diebstahl einer Halteverbotszone verursacht werden bzw. worden sind. Sollte eine Halteverbotszone am Bestimmungsort gestohlen worden sein, so muss der Umzugsgenie umgehend informieren. Sollte die Zeitspanne zum Gültigkeitsdatum noch ausreichend sein, so muss Umzugsgenie versuchen eine neue Halteverbotszone aufzustellen.
Vorgehensweise bei blockierter Halteverbotszone
Sollte die Halteverbotszone am Gültigkeitstag und Uhrzeit blockiert sein, so sind Sie berechtigt die Polizei anzurufen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Halteverbotszone rechtzeitig bei uns beantragt haben und Ihnen die von uns zugesandten Papiere vorliegen. Die Polizei wird immer in erster Linie versuchen, den Halter des KFZ heraus zu finden und Ihn dann ggf. Bitten das Fahrzeug zu entfernen. Wenn der Halter nicht im näheren Bereich wohnt, dann kann das Fahrzeug versetzt bzw. abgeschleppt werden.
Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges
Die Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges trägt in erster Linie der Kfz-Halter. Sollte der Halter die Zahlung verweigern
( insbesondere bei Halter die im Ausland Ihren Wohnsitz haben ) so sieht der Gesetzgeber vor, dass in zweiter Linie der Nutznießer der Halteverbotszone die Rechnung übernehmen muss. Bitte überlegen Sie genau ob Sie Autos entfernen lassen oder nicht. Der Nutznießer einer Halteverbotszone ist immer der Kunde. Umzugsgenie haftet nicht für solche Rechnungen bzw. Schäden. Die Rechnung muss vom Kunden ( Nutznießer ) bezahlt werden und kann nicht von Umzugsgenie zurückverlangt werden.
Haftung
Die Haftung seitens Umzugsgenie ist auf Höhe des vereinbartem Entgeltes der zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistung beschränkt. Es kann kein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung, unvollständiger Leistung, Verzögerungen und dessen Folgen oder wegen sonstigen Folgeschäden geltend gemacht werden. Der Kunde kann lediglich eine Minderung des Entgeltes bzw. eine Rückerstattung des Entgeltes beantragen. Die Beantragung muss in jedem Falle schriftlich und mit ausführlicher Angabe der Gründe erfolgen. Die Zustimmung einer Rückerstattung oder Minderung des Entgeltes obliegt Umzugsgenie.
Stornierungsgebühr
Stornierungen werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 15€ berechnet. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und kann bei bereits erfolgter Leistung 100% des Rechnungsbetrages entsprechen.
Für den Fall einer 100%igen Berechnung entfällt die Bearbeitungsgebühr.
Speicherung persönlicher Angaben bzw. Daten
Der Kunde stimmt einer Speicherung seiner Daten zu. Die Daten dürfen von Umzugsgenie für die Auftragsabwicklung verwendet werden. Auch dürfen die Daten an weitere Unternehmen weitergeleitet werden, wenn diese Unternehmen mit der Auftragsabwicklung, der vom Kunden beauftragten Dienstleistung, direkt zu tun haben. Eine Weitergabe der Daten wird ausgeschlossen. Umzugsgenie darf die Daten ausschließlich zur Auftragsabwicklung und für interne statistischen Zwecke verwenden.
Sonstige Bedingungen
Sonstige Bedingungen bestehen nicht. Sollte eine Bedingung ganz oder teilweise nicht rechtmäßig sein,
so bestehen die anderen Bedingungen weiter. Bei nicht aufgeführten Bedingung tritt das deutsche Recht in Kraft.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Berlin.