Wann haben Sie einen Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug?
Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Sie, wenn Ihr Umzug diese zwei Bedingungen erfüllt:
- Der Umzug ist betrieblich bedingt.
- Der Umzug muss während der Arbeitszeit stattfinden.
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber zum Beispiel an einen anderen Standort versetzt werden oder der Firmensitz verlagert wird, steht Ihnen ein freier Tag für den Umzug zu. In seltenen Fällen sind auch mehrere Tage möglich.
Sonderurlaub bei Umzug
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ihnen bei einem privaten Umzug ein Recht auf Sonderurlaub zusteht. Bei einem Umzug, der aus privaten Gründen veranlasst wird, kann man nicht davon ausgehen, dass der Arbeitgeber einen Sonderurlaub gewährt.
Dennoch kann man seinen Chef mit guten Argumenten eventuell überzeugen. Wer stets zuverlässig arbeitet kann hier profitieren. Eine jahrelange Arbeit in dem Betrieb kann hier von Vorteil sein. Außerdem kann das Argument, dass nach 1-2 Tagen Sonderurlaub wieder Motivation für die Arbeit gesammelt werden kann überzeugen, denn dank eines Sonderurlaubs für den Umzug wird der ganze Umzugsstress einen nicht ständig begleiten. Auch wenn in Ihrem Arbeitsvertrag kein Sonderurlaub bei Umzug vorgesehen ist, kann es durchaus nicht schaden seinen Vorgesetzten zu fragen.
Jedoch sollten Sie diese Anfrage möglichst früh stellen. So kann für die Zeit Ihrer Abwesenheit geplant werden. Sollte gar keine Möglichkeit auf Sonderurlaub für den Umzug bestehen, sollten Sie dennoch ein bis zwei Urlaubstage für Ihren Umzug nehmen.
Haben Sie Fragen?
Haben Sie Fragen rund um das Thema Sonderurlaub Umzug? Umzugsgenie Berlin ist Ihr Ansprechpartner und Profi, wenn es um Umzüge geht. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns auf Ihre Anfrage!