Umzug bei Grundsicherung
Als Grundsicherung werden folgende Sozialleistungen bezeichnet: Die Formen der Sozialhilfe sind die Grundsicherung im Alter und Grundsicherung bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt. Das Sozialamt ist in diesen Fällen der richtige Ansprechpartner.
Wenn Sie umziehen wollen, sollten Sie also auch das zuständige Sozialamt vorher darüber informieren, denn das Sozialamt muss Ihre aktuelle Adresse kennen, damit Sie auch weiter erreichbar bleiben und Leistungen in Anspruch nehmen können. Außerdem können Sie bei einem notwendigen Umzug eine Umzugsbeihilfe erhalten und so einen Teil Umzugskosten abdecken. Teilen Sie also nach Ihrem Umzug dem Sozialamt Ihre neue Adresse mit.
Muss das Sozialamt dem Umzug zustimmen?
Nein, generell muss das Sozialamt nicht zustimmen, denn Sie sind ein freier Mensch und können selber entscheiden, wo Sie hinziehen möchten. Trotzdem ist es sinnvoll sich vor dem Umzug die Zustimmung des Sozialamtes einzuholen, denn ansonsten kann es sein, dass Ihnen Leistungen gekürzt oder nicht bewilligt werden, zum Beispiel wenn das Sozialamt die Kosten für die neue Wohnung als zu hoch einstuft.
Neues Sozialamt nach Umzug: Das müssen Sie beachten
Wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, wird in der Regel ein neues Sozialamt zuständig. Informieren Sie sich an Ihrem neuen Wohnort, welches Amt für die Auszahlung der Sozialhilfe zuständig ist.