Zollbestimmungen EU für Umzugsgut
Sollten Sie mindestens ein Jahr außerhalb des EU – Zollgebiets gelebt haben oder nachweisen können, dass Sie mindestens 12 Monate lang im Ausland leben wollten, und nun wieder nach Deutschland ziehen möchten, ist Ihr Umzugsgut eventuell von der Verzollung befreit. Trotzdem müssen Sie die Dinge, welche Sie einführen möchten, beim deutschen Zoll schriftlich anmelden.
Der EU – Zoll zählt folgendes Gut als zollbefreites Übersiedlungsgut:
- Hausrat, der dem Umziehenden gehört und seit mindestens sechs Monaten vor dem Umzug in seinem Besitz ist.
- Kraftfahrzeuge zum persönlichen Gebrauch
- Haushaltsvorräte für den persönlichen Bedarf
- Haustiere
- Gegenstände, die vom Einwanderer beruflich gebraucht werden
Selbstverständlich verbietet der Zoll Deutschland auch die Einfuhr mancher Dinge. Dazu zählen zum Beispiel Waffen und Munition oder verfassungswidrige Schriften. Auch beim Umzugsgut wird aussortiert: Für die Einfuhr von Alkohol, Tabak, Tabakwaren, Nutzfahrzeuge erhebt die EU Zollgebühren.